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497/2014

Länderöffnungsklausel Windenergie in Kraft getreten

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Das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen vom 15.07.2014 ist am 18.07.2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 954) verkündet worden. Es ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Wegen der Einzelheiten dieses Gesetzes wird auf die Ausführungen des Schnellbriefs Nr. 81 vom 15.05.2014 verwiesen.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 eine Änderung des Baugesetzbuchs. Das Baugesetzbuch ist daher wie folgt zu zitieren: "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist." Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 30 kann auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bundesgesetzblatt.de ) eingesehen bzw. zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden (kostenloser Bürgerzugang).

Az.: II 620-50 gr-ko