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80/2015

Höheres Mindeststundenentgelt nach Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

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Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 01.01.2015 das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) von 8,62 Euro auf 8,85 Euro angehoben. Die entsprechende Verordnung zur Anpassung des Mindeststundenentgelts (Vergabe-Mindestentgelt-Verordnung; VgMinVO) ist am 23.12.2014 (GV.NRW.2014, S. 911) verkündet worden.

Mit Schnellbrief Nr. 240 vom 17.12.2014 hatte die StGB NRW-Geschäftsstelle ihre Mitgliedskommunen informiert, dass die kommunalen Spitzenverbände eine bundesweit einheitliche Regelung gefordert hatten, die sich mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro ab dem 01.01.2015 durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz angeboten hatte. Diese Anregung hat der Arbeitsminister nicht aufgegriffen.

Az.: II gr-oe