weiss

76/2015

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015

Link kopieren

Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks hat Ende 2014 die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 unterzeichnet. Ausweislich Art. 25 tritt die Verwaltungsvereinbarung erst mit Gegenzeichnung aller Länder in Kraft. Die Geschäftsstelle wird daher nochmals gesondert darüber informieren, wenn alle Länder die VV Städtebauförderung 2015 unterschrieben haben.

Besonders hinzuweisen ist auf die in Art. 2 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung vorgesehene Neuregelung zu Gemeinden in Haushaltsnotlage. Danach können die Länder zukünftig bei der Förderung von Maßnahmen in Gemeinden in Haushaltssicherung beziehungsweise Haushaltsnotlage bis zu 12,5 Prozent ihrer Bundesfinanzhilfen zu einem jeweiligen Bundes- und Landesanteil von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten einsetzen. Der kommunale Eigenanteil kann in diesen Fällen auf bis zu 20 Prozent abgesenkt werden. Die Einstufung der Haushaltssicherung beziehungsweise Haushaltsnotlage soll nach dem jeweiligen Landesrecht erfolgen.

Die aktuelle Fassung der VV Städtebauförderung 2015 sowie eine Fassung im Änderungsmodus ist im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Städtebauförderung zum Download bereitgestellt.

Az.: II gr-ko