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316/2015

Änderung des Meldegesetzes NRW

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Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hat nunmehr einen Entwurf zur Änderung des Meldegesetzes NRW vorgelegt. Der Entwurf und die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Rubrik "Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung" unter "Melderecht" abrufbar. Gleiches gilt für den Entwurf zur Melderegisterauskunftsverordnung, zur Portalverordnung sowie zur Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes.

Az.: I/2 110-01