Die Verkehrsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 16./17. April nochmals festgestellt, dass das Gesamtverkehrsnetz in Deutschland nur als integriertes System funktioniert. Der Bund wird daher nachdrücklich aufgefordert, Länder und Gemeinden bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur bedarfsgerecht auszustatten. Eine bedarfsgerechte Finanzausstattung ist derzeit bei keinem Verkehrsträger gegeben.
Die VMK erhebt den Anspruch, dass alle Baulastträger der Verkehrsinfrastruktur einschließlich der Kommunen an den zweckgebundenen Einnahmen aus dem Verkehrssektor in angemessener Weise beteiligt werden. Für die Herbstsitzung 2015 wird der Bund aufgefordert, folgende Punkte näher darzulegen:
- die Verstetigung und Erhöhung des derzeitigen 5-Milliarden-Euro-Programms
- die Einrichtung eines Sonderfonds "Nachholende Sanierung" und "Laufende Instandhaltung",
- die Aufteilung der Mittel aus dem 10-Milliarden-Programm des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur,
- die Grundzüge und Wirtschaftlichkeit der ÖPP-Projekte der neuen Generation sowie
- beabsichtigte Veränderungen der Grundlagen und Regelungen der Auftragsverwaltung
Az.: III/1 644-02