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566/2015

Straßenverkehrsordnung und Radverkehr

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Die Bundesregierung hat angekündigt, die Verkehrssicherheit von Radfahrern durch neue Regelungen in der StVO zu verbessern. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/5438) auf eine Kleine Anfrage. Danach sind mehrere Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Radfahrenden geplant. Insbesondere soll durch die Einführung eines neuen Zusatzzeichens „E-Bikes frei“ ermöglicht werden, bestimmte Radwege für E-Bikes freizugeben.

Darüber hinaus soll eine Änderung von § 2 Abs. 5 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) erreicht werden, dass junge radfahrende Kinder künftig von einer Aufsichtsperson mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleitet werden können. Ein weiteres Vorhaben bezieht sich darauf, dass die Vorschriften zu Beleuchtungseinrichtungen von Fahrrädern in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an den Stand der Technik angepasst werden.

Az.: III/1 642-39