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747/2016

Reform der NRW-Gemeindeordnung beschlossen

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 09.11.2016 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen. Mit dem Gesetz werden größtenteils die Ergebnisse der so genannten Ehrenamtskommission umgesetzt werden. So erhalten Ausschussvorsitzende mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses ab dem Inkrafttreten des Gesetzes eine einfach erhöhte Aufwandsentschädigung. Ebenso wurden Regelungen zum Verdienstausfall und zu den Fraktions-/Gruppengrößen bzw. -zuwendungen  geändert.

Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten. Ebenso soll die Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ebenfalls erlassen werden. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, wird der StGB NRW seine Mitgliedskommunen umfassend über die Einzelheiten und das jeweilige Inkrafttreten der unterschiedlichen geänderten Normen informieren.

Az.: 13.0.2-001/001