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53/2016

Inkrafttreten des 5. Ausführungsgesetzes KJHG NRW

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In der Mitteilung vom 08.12.2015 hatte die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW darauf hingewiesen, dass das 5. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom Landtag beschlossen worden sei. Das Gesetz ist am 16.12.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, 2015, Nr. 45) verkündet worden. Gem. § 10 Abs. 1 5. AG-KJHG tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung, also am 17.12.2015 in Kraft. Abweichend hiervon tritt § 7 erst zum 01. Januar 2016 in Kraft.

Az.: III/2 35.0.8.1