Das Umweltministerium NRW hat im Mai 2016 Handlungsanweisungen und Informationen zur Bekämpfung des so genannten Jakobskreuzkrautes herausgegeben. Die Handlungsanweisungen und Informationen sind vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV NRW) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer (LWK NRW) erstellt worden. Die Handlungsanweisungen sowie Informationen können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Fachinfo & Service > Fachgebiete > Umwelt, Abfall, Abwasser und dort unter dem Dateinamen „Jakobskreuzkraut“ abgerufen werden.
Az.: 26.0.6-001 qu