Das Bundesverkehrsministerium hat mitgeteilt, dass beim Bundesprogramm Projekte, die ausschließlich den Breitbandausbau in Gewerbegebieten vorsehen, in der Regel keine Aussicht auf Erfolg haben. Wegen der besonderen Bedeutung, die gerade dem Anschluss von Unternehmen an NGA-Netze beigemessen werden, können Breitbandförderanträge für Gewerbegebiete ab sofort direkt bei der zuständigen Bezirksregierung auf Grundlage des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen - Infrastrukturrichtlinie - (RWP NRW Infrastruktur) vom 10.03.2016 gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderkonditionen (Ziel und Gegenstand, Art und Höhe der Förderung, Antragsverfahren) finden sich im Internet unter dem Link http://www.breitband.nrw.de/aktuelles/rwp-für-breitbandausbau-in-gewerbegebiete-geöffnet.html .
Az.: 31.5.001/003