Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hat die vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) erlassen. Sie wird am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft treten. Durch die Änderung der Umsetzungsverordnung wird die Bezirksregierung Arnsberg zuständige Verwaltungsbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, welche im Zuge der stichprobenhaften Kontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen festgestellt werden.
Az.: 20.3.2-002/002 gr