Die Vorbereitungen für die nächste Zensusrunde im Jahr 2021 haben begonnen. Entsprechend der Verordnung der europäischen Union (EG) Nr. 763/2008 vom 09.07.2008 ist alle zehn Jahre eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung vorgesehen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Kommunen hat IT NRW am 23.05.2016 die kommunalen Spitzenverbände zu einem ersten Auftakttreffen eingeladen. Dort wurde der grobe Zeitplan skizziert und erste Informationen zum Zensus 2021 erläutert. So soll es wieder einen registergestützten Zensus analog zum Zensus 2011 geben. IT NRW wird Anfang Juni 2016 alle Hauptverwaltungsbeamte anschreiben und über die Vorbereitungen zum Zensus 2021 informieren sowie Ansprechpartner/innen für die Durchführung des Zensus 2021 in den einzelnen Kommunen abfragen.
Az.: 18.2.3.-002/001