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370/2016

Wohngeld-Runderlass 2/2016 für NRW

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat am 18.05.2016 den Wohngeld-Runderlass 2/2016 veröffentlicht. Er nimmt Bezug auf das Schreiben des Bundesbauministeriums (BMUB) vom 10.05.2016, welches weitere Ausführungen zum Urteil des BVerwG vom 23.01.2014 (Az. 5C 8/13) enthält. Das Urteil betrifft die rückwirkende Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe durch den vorrangigen Träger der Ausbildungsförderung und den daraus folgenden Auswirkungen auf das Wohngeld.

Der Erlass enthält insbesondere Hinweise und Beispielsfälle zur Wohngeld-Rückerstattung. Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MBWSV entnommen werden. Dieser sowie das erwähnte Schreiben des BMUB sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001