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691/2016

Verlängerung des Förderzeitraums beim KInvFG

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Am 29.09.2016 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze“ einstimmig und ohne Änderung des Entwurfes angenommen. Kern der Änderung ist die - auch von Seiten des Städte- und Gemeindebundes NRW geforderte - Verlängerung des Förderzeitraums und der Umsetzungsfristen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) um zwei Jahre bis Ende 2020. Deshalb ist auch das Sondervermögen erst zwei Jahre später aufzulösen (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“). Nähere Informationen stehen unter folgender Internetadresse zur Verfügung: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/745/74563.html .

Az.: 41.0.1 mu