Das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (InklFöG) wurde geändert. Hintergrund ist, dass der Anspruch auf inklusive Beschulung sich ab dem Schuljahr 2016/2017 auch auf die berufsbildenden Schulen erstreckt. Daher ist eine Einbeziehung der Berufskollegs in den Schlüssel zur Verteilung der Mittel für den Belastungsausgleich nach § 1 Absatz 4 InklFöG erforderlich.
Der neue Gesetzestext kann unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=216&bes_id=27824&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=inklusion#det0 eingesehen werden. Die gemeinsame Stellungnahme von Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule abrufbar.
Az.: 42.0.2.1-001/003