Das EEG 2017 beinhaltet einen Paradigmenwechsel: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen behördlich ermittelt. Das Ausschreibungsverfahren dient dazu, die Höhe der finanziellen Förderung der einzelnen Anlagen zu ermitteln, ansonsten ändert es die Fördersystematik des EEG nicht.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat eine Handreichung zum Ausschreibungsverfahren für die Praxis erarbeitet. Diese bietet einen Überblick über das Ausschreibungssystem und die notwendigen Schritte. Die Handreichung kann auf der Internetseite des Bundesverbandes Windenergie (BWE) heruntergeladen werden unter https://www.wind-energie.de/sites/default/files/download/publication/ausschreibung-fuer-windenergie-land-handreichung/20161125_juristische_handreichung_2016_web.pdf .
Az.: 20.1.4.1-002/001