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18/2017

Bundesrat stoppt Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

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Mit Mitteilungsnotiz des StGB NRW vom 12.12.2016 hatte die StGB NRW-Geschäftsstelle über den Beschluss des Bundestages zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes informiert. In der Mitteilungsnotiz sind auch die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes dargestellt. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung d.J. am 16.12.2016 den Gesetzentwurf allerdings abgelehnt, sodass die Änderungen zunächst nicht in Kraft treten können. Der Bundestag hat jetzt die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Über die weitere Entwicklung wird die StGB NRW-Geschäftsstelle informieren.

Az.: 16.1.4.10