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91/2017

Deutscher Preis für Denkmalschutz 2017

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Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat auch für das Jahr 2017 den „Deutschen Preis für Denkmalschutz“ ausgeschrieben. Der „Deutsche Preis für Denkmalschutz“ wird jährlich vergeben und ist die höchste Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Der Preis wurde gestiftet, um Persönlichkeiten und Personengruppen auszuzeichnen, die sich in beispielhafter Weise für die Erhaltung des baulichen und archäologischen Erbes eingesetzt haben. Er gilt ferner auch für Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen, die in herausragenden Beiträgen auf die Probleme des Denkmalschutzes aufmerksam gemacht haben.

Vorschläge für eine Auszeichnung mit dem „Deutschen Preis für Denkmalschutz“ sind jeweils bis zum 15. März 2017 einzureichen. Die Ausschreibung und weitere Einzelheiten können auf der Homepage des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz unter www.dnk.de abgerufen werden.

Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) ist als Mitglied des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz vorschlagsberechtigt und hat seine Mitgliedsverbände um Vorschläge gebeten. Vorschläge können somit in der angegebenen Frist über die Geschäftsstelle des StGB NRW dem DStGB zugeleitet werden.

Az.: 20.7.4-002/001 we