Aus Anlass des bevorstehenden Wahljahres mit der Landtagswahl am 14. Mai 2017 und der Bundestagswahl im September 2017 hat das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales auf die Neutralitäts-, Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht hingewiesen. Die Hinweise beziehen sich zwar nur auf Landesbedienstete. Gleichwohl sind sie verallgemeinerungsfähig und daher auch für kommunale Beschäftige von Bedeutung. Die Hinweise sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des StGB (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Beamtenrecht" abrufbar.
Az.: 14.0.1.-001/002