Das MIK NRW hat die Erhöhung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage um 0,7 Prozentpunkte auf 17,4 Prozent der Umlagegrundlagen genehmigt und gegen eine Bekanntmachung der Haushaltssatzung des LWL keine Bedenken geäußert.
Allerdings weist das MIK NRW darauf hin, dass aufgrund der Rücksichtnahme auf die haushaltswirtschaftliche Situation der Mitgliedskörperschaften Haushaltsdefizite nur durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt wurden. Ein weiterer Eigenkapitalverzehr in der Planung des Haushaltsjahres 2017 wird daher akzeptiert. Eine über die Ausgleichsrücklage hinausgehende Inanspruchnahme des Eigenkapitals in künftigen Jahren hält das MIK NRW für problematisch.
Az.: 41.8.2.2 ha