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365/2017

Hinweise zur Anwendung und Auslegung der neuen VOB/A

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Das Bundesbauministerium (BMUB) hat mit Erlass vom 16. Mai an seine (Bundes-)Einrichtungen Hinweise zur Auslegung des reformierten Vergaberechts für die Vergabe von Bauleistungen herausgegeben. Der Erlass ist auch für Städte und Gemeinden für die Anwendung und Auslegung der neuen VOB/A hilfreich. So enthält er u. a. Hinweise zur Auftragswertberechnung, zur Wahl der Vergabeart, zur Anwendung von Rahmenvereinbarungen, zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie zur Eignungsprüfung. 

Die Anwendungshinweise sind für StGB-Mitgliedskommunen im StGB-Internet unter Fachinfo & Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Vergabe verfügbar.

Az.: 21.1.1.6-002/001