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275/2017

Abschlagszahlungen im Vorblick auf Besoldungserhöhung

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Mit Schnellbrief 77/2017 vom 10.03.2017 hat die StGB NRW-Geschäftsstelle über den Entwurf des Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 informiert und auch darüber, dass dieses rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft treten soll. Das NRW-Finanzministerium hat gegenüber den Landesbehörden nunmehr einen Erlass verfügt, der schon jetzt Abschlagszahlungen im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen ermöglicht. Der Erlass ist den Kommunen zur Anwendung empfohlen. Diesen Erlass einschließlich der Anlagen können die Mitglieder des Verbandes im Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Besoldungsrecht" abrufen.

Az.: 14.1.5