Das Land NRW hat für seine Flüchtlingseinrichtungen ein Gewaltschutzkonzept beschlossen. Es ist für die Kommunen rechtlich nicht verbindlich. Selbstverständlich ist es möglich, die dortigen Regelungen im Rahmen kommunaler Entscheidungen zu berücksichtigen. Das Konzept können die Mitglieder des Verbandes im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformation und Service, Fachgebiete, Flüchtlingsbetreuung, Allgemeine Informationen" abrufen.
Az.: 16.1.4.2