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276/2017

Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder

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Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Auslandskostenerstattungsverordnung vom 20. Januar 2017 sind die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder der Anlage zu § 3 der Auslandskostenerstattungsverordnung (AKEVO) an die durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 22. November 2016 für das Jahr 2017 neufestgesetzten Beträge des Bundes angepasst worden. Die fünfte Verordnung zur Änderung der Auslandskostenerstattungsverordnung ist am 01. Februar im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden (GV.NRW. 2017 S. 224) und ist am 02. Februar 2017 in Kraft getreten.

Az.: 14.0.27