In einem Schreiben an das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales vom 10.04.2017 haben die kommunalen Spitzenverbände ihre Forderung nach einer transparenten Offenlegung der Bestandszahlen einschließlich der sich daraus ergebenden Erfüllungsquoten um den Zusatz der generellen Offenlegung der vom Land dabei zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen vertieft. Dementsprechend sei fortlaufend eine monatliche Statistik unter Berücksichtigung der berechnungsrelevanten Faktoren gegenüber den Kommunen zu veröffentlichen. Über die Antwort der Landesregierung wird sobald wie möglich informiert.
Az.: 16.1.4.2