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572/2017

Muster-Rechtsbehelfsbelehrungen bei elektronisch eingereichtem Widerspruch

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Das Signaturgesetz ist am 29.7.2017 außer Kraft getreten. An seine Stelle ist das Vertrauensdienstegesetz getreten. Vor diesem Hintergrund hat das NRW-Ministerium des Inneren seine Formulierungsempfehlungen zu Mindestanforderungen an Rechtsbehelfsbelehrungen durch Erlass vom 23.8.2017 (Az: 36.05.07) aktualisiert. Dieser Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service / Fachgebiete / Recht,Personal,Organisation / Verwaltungsrecht abrufbar.

Az.: 10.1.15