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601/2017

Wohngeld-Runderlass 3/2017 für NRW veröffentlicht

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Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) hat am 14.09.2017 den Wohngeld-Runderlass 3/2017 veröffentlicht. Darin wird auf die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift- WoGVwV) vom 28.06.2017 eingegangen. Hingewiesen wird außerdem auf die Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG). Dieses Gesetz regelt unter anderem, dass die Entschädigungsleistungen nicht auf Sozialleistungen, darunter auch das Wohngeld, angerechnet werden dürfen. 

Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MHKBG entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001