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547/2017

Anwendungserlass zu POP-Abfall-Überwachungsverordnung

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Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 28.07.2017 einen Erlass zur Durchführung der Verordnung über die Getrenntsammlung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) herausgegeben.

Die POP-Abfall-ÜberwV ist in Artikel 1 der Artikel-Verordnung zur Überwachung von gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 17.07.2017 enthalten. Die Artikel-Verordnung ist am 24.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2017, S. 2644 ff.). Die Artikel- Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats, also am 01.08.2017 in Kraft (Art. 4).
Der Erlass kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service, Fachgebiete, Umwelt, Abfall und Abwasser unter dem Dateinamen „Erlass POP-Abfall-ÜberwV“ abgerufen werden.

Az.: 25.0.2.1 qu