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544/2017

Oberverwaltungsgericht Saarland zu Anfall von Restmüll

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Das OVG Saarland hat mit Beschluss vom 07.04.2017 (Az. 2126/16) entschieden, dass der Nicht-Anfall von Restmüll nicht nachvollziehbar ist. Selbst bei einem Ein-Personen-Haushalt, der seinen Abfall so sorgfältig wie möglich trenne und alle Angebote zur Abfallvermeidung wahrnehme, könne der Anfall von Restmüll nicht gänzlich vermieden werden (vgl. ebenso für hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle: OVG Saarland, Urteil vom 26.02.2015 — Az. 4 A 488/13-).

Az.: 25.0.2.1 qu