Im Ministerialblatt NRW (MBl. NRW) vom 4. August 2017 wurden drei für die Feuerwehren relevante Veröffentlichungen vorgenommen, auf die hiermit hingewiesen wird:
- Der Runderlass "Erstattung der von privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Helferinnen und Helfer fortgewährten Leistungen" vom 5. Dezember 2012 wurde entfristet.
- Ein völlig neu gefasster Runderlass: Regelung über die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Helmkennzeichnung für Führungskräfte der Feuerwehr ist dort veröffentlicht. Neue Dienstgrad- und Funktionsabzeichen-Regelungen in Haupt- und Ehrenamt der Feuerwehren gelten somit ab dem 5. August 2017.
- Das Wahlergebnis zu den Selbstverwaltungsorganen der Unfallkasse NRW wurde bekanntgemacht.
Die Ausgabe des Ministerialblatts findet sich im Internet unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_bestand_liste?anw_nr=7&l_id=10844&sg=0&val=10844&ver=1&menu=1 .
Az.: 15.1.20