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444/2017

Wiederaufnahme der Vor-Ort-Prüfungen von FlüAG-Meldungen

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Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat mit Erlass vom 27. Juli 2017 (Aktenzeichen: 124-39-01-04. 16. 080[2]) Regelungen zu Vor-Ort-Prüfungen erlassen. Anlass ist, dass aufgrund der umfassenden Systemumstellung im FlüAG zum 01.01.2017 keine Erfahrungswerte über Prüfergebnisse vorliegen, die zur Erstellung einer neuen Prüfsystematik herangezogen werden können. Mitgliedskommunen können den Erlass im Intranet im Mitgliederbereich unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Recht, Personal und Organisation/Flüchtlingsbetreuung/allgemeine Informationen abrufen.

Az.: 16.1.4.12