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203/2018

Leitfaden für kommunale Rechenzentren zu EU-Datenschutz-Grundverordnung

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Ab 25. Mai 2018 müssen alle Kommunen die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen. Diese Pflicht trifft auch die kommunalen IT-Dienstleister. Auch für sie stellt sich deshalb die Frage, welche Veränderungen das neue Datenschutzrecht mit sich bringt und wie diesem bezogen auf das originäre Aufgabenportfolio in rechtlicher, technisch-organisatorischer und vertraglicher Sicht zu begegnen ist.  

Die Vitako, die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, hat jetzt einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, in dem IT-Dienstleister erfahren, wie sie ihre bereits vorhandenen Regelwerke und Verträge modifizieren sollten, um DSGVO-Konformität zu erreichen. Nähere Informationen sowie der Leitfaden sind unter https://www.vitako.de/SitePages/Pressemeldungen.aspx abrufbar.

Az.: 17.1.4-001/001