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5/2018

Vollzug des Glücksspielstaatsvertrages

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Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber informiert, dass der Landtag das Ministerium dazu aufgefordert hat, den Landtag über die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages sowie des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages vom 13.11.2012 zu informieren. Aus diesem Grund hat das Ministerium die zuständigen Ordnungsämter per Erlass vom 21.12.2017 aufgefordert, die entsprechenden Daten zu übermitteln. Der Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Recht, Personal und Organisation/ Ordnungsrecht abrufbar.

Az.: 15.0.22-003/005