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85/2018

Wohngeld-Runderlass 4/2017 für NRW

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Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) hat am 19.12.2017 den Wohngeld-Runderlass 4/2017 veröffentlicht. Darin wird auf die neuen Sätze der Regelbedarfsstufen bei der Sozialhilfe eingegangen, die zum 01.01.2018 wirksam werden. Auch bei den Werten für Sachbezüge in der Sozialversicherungsentgeltverordnung kommt es ab dem Jahreswechsel zu Veränderungen. 

Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MHKBG entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001