weiss

73/2019

Ende des Klagerechts für Tierschutzvereine

Link kopieren

Das Gesetz über das Klage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände in Nordrhein-Westfalen wird nicht verlängert. Es war im Jahr 2013 für zunächst 5 Jahre eingeführt worden und bis zum Ende des Jahres 2018 befristet. Das Gesetz ermöglichte Tierschutzverbänden, Klagen vor dem Verwaltungsgericht einzureichen und Stellung zu neuen Tierschutz relevanten Vorschriften vor einem neuen Erlass durch das Land zu nehmen. Ein Gesetzentwurf (Drs. 17/4107) der Fraktionen von SPD und Grünen zur Verlängerung des Klage- und Mitwirkungsrechts wurde vom NRW-Landtag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt.

Az.: 23.0.15-001/001 gr