Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat einen Gesetzentwurf zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 erarbeitet. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wurde dazu um Stellungnahme gebeten. Der Entwurf ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformationen / Fachgebiete / Recht, Personal und Organisation / Zensus 2021" abrufbar: https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/rechtpersonal-organisation/kategorie/zensus-2021.html . Anmerkungen und Hinweise zum Gesetzentwurf nimmt die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW gerne entgegen.
Az.: 18.2.3-002/002