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78/2019

Verwaltungsvorschrift zum Abwasserbeseitigungskonzept

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Die Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten gemäß § 47 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) ist mit Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2018 geändert worden. Die Änderung kann im Ministerialblatt 2018 Nr. 29, S. 653 f. unter www.im.nrw.de abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsvorschrift inhaltlich keine Änderung erfahren hat. Vielmehr sind die in der Verwaltungsvorschrift zitierten Paragraphen an das Landeswassergesetz NRW in der Fassung ab dem 16.07.2016 (GV.NRW.2016, S. 559 ff.) angepasst worden, weil in der alten Verwaltungsvorschrift noch die Paragraphen des alten LWG NRW benannt waren.

Az.: 24.1.1 qu