Für das bauaufsichtliche Verfahren sind nach dem Inkrafttreten der neuen Bauordnung (BauO NRW 2018) zum 01.01.2019 neue Vordrucke für die Antragsunterlagen (Anlagen zur VV BauPrüfVO NRW 2018) sowie neue Textbausteine für die Software der unteren Bauaufsichtsbehörden erforderlich. Die neuen Vordrucke bzw. die Zugangsdaten für den Abruf der Textbausteine sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinformationen - > Fachgebiete -> Bauen und Vergabe -> Bauordnung verfügbar.
Az.: 20.3.1.3-003/001 os