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55/2019

Wohngeld-Runderlass 1/2019 für NRW veröffentlicht

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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) hat am 07.01.2019 den Wohngeld-Runderlass 1/2019 veröffentlicht. Darin wird auf die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a SGB XII hingewiesen. Eingegangen wird außerdem auf die Anpassung der Werte für Sachbezüge in der Sozialversicherungsentgeltverordnung ab dem 01.01.2019 sowie die geänderten Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).  

Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MHKBG entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinformationen/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001 os