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190/2019

Handreichung Kindertagespflege NRW überarbeitet

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Die „Handreichung“ Kindertagespflege – Gemeinsame Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der öffentlichen Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen, der beiden Landesjugendämter und des Jugendministeriums ist erneut überarbeitet worden. Die im Jahr 2016 erstmals aufgelegte Handreichung für Nordrhein-Westfalen liegt damit in der aktualisierten siebten Fassung vor.

Die vorgenommenen Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung zu Tagespflegepersonen, zu kindgerechten Räumlichkeiten, zur Bestimmung des Betreuungsbedarfs des Kindes u.ä. Darüber hinaus sind Anpassungen bzw. Aktualisierungen im Bereich des Mindestlohns  sowie zum ausgelaufenen Bundesprogramm Kindertagespflege vorgenommen worden. Zudem ergeben sich Neuerungen aufgrund des Bundesgesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
Die aktuelle Fassung ist auf der Homepage des Jugendministeriums NRW unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.mkffi.nrw/was-ist-kindertagespflege .

Az.: 35.0.8.2-001/004