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469/2019

Runderlass zur Dienstkleidung bei Feuerwehren

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In der aktuellen Ausgabe des Ministerialblatts (MBl. NRW) vom 29.08.2019 ist ein neuer Runderlass „Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht worden, der am 30.08.2019 in Kraft getreten ist. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Dienstkleidung sowie um eine Berücksichtigung anderer Bestimmungen, insbesondere der VOFF. Der StGB NRW hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass die Neuregelungen nicht zu erhöhtem Bedarfsaufwand für die Kommunen führen.  

Den neuen Runderlass finden Sie unter
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17936&ver=8&val=17936&sg=0&menu=1&vd_back=N 

Az.: 15.1.10-004