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348/2019

Änderung der Mustersatzungen Bürgerentscheid

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Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass die Mustersatzungen Bürgerentscheid und Bürgerentscheid Briefwahl redaktionell an die neue Bestimmung des KWahlG NRW zur Frist zur Erstellung eines Wählerverzeichnisses angepasst worden ist.

Die Frist für die Erstellung des Abstimmungsverzeichnisses in § 6 der Satzung entspricht nunmehr auch der Frist zur Erstellung eines Wählerverzeichnisses gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 KWahlG.

Eine Anpassung der örtlichen Satzungen ist unseres Erachtens nicht zwingend erforderlich. Es bietet sich an, bei ohnehin anstehenden Änderungen der Satzungen den neuen Mustertext zugrunde zu legen.  

Az.: 13.0.18.-001/002