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357/2019

Durchführung des Arbeitszeitgesetzes im Rettungsdienst

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat die Absicht, einen Erlass zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes im Rettungsdienst zu veröffentlichen, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den 24-Stunden-Schichtdienst geregelt werden sollen. Zu einem solchen Erlassentwurf hat es einen intensiven Abstimmungsprozess gegeben. Der wesentliche Inhalt der geplanten Regelung ist, eine 24-Stunden-Schicht unter der Voraussetzung zu ermöglichen, dass die regelmäßige Inanspruchnahme in dieser 24-Stunden-Schicht höchsten 10 Stunden umfassen darf. So sollen die Beschäftigten vor einer Überforderung durch übermäßige zeitliche Inanspruchnahmen geschützt werden. Da jedoch von mehreren Seiten Einwände gegen den Entwurf mit sehr umfangreichen Begründungen und Anlagen beim MAGS eingegangen sind, hat das MAGS erklärt, eine weitere aufwändige Prüfung vornehmen zu müssen. Die Erlassregelung wird sich nun auf unbestimmte Zeit verzögern. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

Az.: 15.2.5-007