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392/2019

Förderrichtlinie "Schulfahrten zu Gedenkstätten"

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Mit der Mitteilungsnotiz 300/2018 vom 28.05.2018 hat die Geschäftsstelle des StGB NRW über eine Förderrichtlinie des Landes betreffend Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten informiert. Die Richtlinie ist nun – auch nach Rückmeldungen aus den Schulen – überarbeitet worden. So besteht beispielsweise seit dem 1. Juli 2019 die Möglichkeit, Zuwendungen auch für eintägige Auslandsfahrten in die Niederlande sowie nach Belgien, Luxemburg oder Frankreich zu beantragen. Die Fördermittel werden durch die zuständige Bezirksregierung bereitgestellt. Weitere Informationen stehen unter https://is.gd/sxJKt9 zur Verfügung.

Az.: 42.0.1-006/004