Der VGH Bayern hat sich mit Beschluss vom 08. April 2019 (1 CS 19.261) zu den Voraussetzungen der Sicherung einer verkehrsrechtlichen Erschließung eines Bauvorhabens geäußert:
- Die Sicherung der ausreichenden Erschließung als Voraussetzung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit baulicher Anlagen setzt voraus, dass das Baugrundstück für Kraftfahrzeuge erreichbar ist.
- Die Zuwegung muss dabei so beschaffen sein, dass die Zufahrt von Kraftfahrzeugen, insbesondere solchen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und der Ver- und Entsorgung, möglich ist.
- Um die Anfahrbarkeit eines Baugrundstücks für Kraftfahrzeuge zu ermöglichen, ist daher für ein Wohnbauvorhaben im Innenbereich in der Regel eine Wegbreite von mindestens 3 m erforderlich.
Az.: 21.2.1-004 st