weiss

294/2020

Abgabefrist für Wettbewerb "Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW" verlängert

Link kopieren

Die Corona-Pandemie hat auch Folgen für das laufende Verfahren zur „Auszeichnung vorbildlicher Bauten in NRW 2020“: Aufgrund veränderter Arbeitsprozesse in Kommunen und Planungsbüros ist vielfach die Bitte um eine Fristverlängerung geäußert worden.

Als Auslober hat sich das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW in Kooperation mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dazu entschlossen, die Abgabefrist für Beiträge zur Auszeichnung vorbildlicher Bauten NRW bis zum 5. Juni 2020 zu verlängern.

Weitere Infos zum Wettbewerb finden Sie in unserer Mitteilung  197/2020 vom 09.03.2020 sowie unter

https://www.aknw.de/nc/aktuell/meldungen/detailansicht/artikel/auszeichnung-vorbildlicher-bauten-nrw-abgabefrist-bis-zum-5-juni-2020-verlaengert/

Az.: 20.5.5-001001