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308/2020

BauGB: Änderungen in Kraft getreten

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In der Mitteilung vom 01.04.2020 „Planungsrechtliche  Sonderregelung für Anlagen für gesundheitliche Zwecke verabschiedet“ haben wir bereits auf die geplanten Änderungen hingewiesen.

Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 wurde am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBI. I S. 587) verkündet. Die damit verbundenen Änderungen des Baugesetzbuchs (Artikel 5 des Gesetzes) sind somit am 28. März 2020 in Kraft getreten.

Das Baugesetzbuch ist nunmehr wie folgt zu zitieren:

„Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBI. I S. 587) geändert worden ist.“

Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 14 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (https://www.bgbl.de/) einsehen bzw. zum privaten Gebrauch herunterladen (kostenloser Bürgerzugang).

Az.: 20.1.1.1-006/001 St