Es wird höflich daran erinnert, dass die verlängerte Einreichungsfrist für das Landesprogramm Kultur und Schule mit Ablauf des heutigen 24.04.2020 endet. Die Frist für die Weiterreichung der Unterlagen durch die Städte und Gemeinden an die Bezirksregierungen läuft bis zum 30.06.2020. Weiterführende Informationen sind unter https://is.gd/QusgUT abrufbar.
Az.: 43.7.1-001/002