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253/2020

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen

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Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs – einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen und Grundlage für eine weitergehende Digitalisierung von Verwaltungsabläufen zu schaffen – wird grundsätzlich begrüßt, zumal davon Einsparpotentiale auch im Bereich der Bürokratiekosten und Vorteile für die Wirtschaft erwartet werden.

Nordrhein-Westfalen ist die bedeutendste Wirtschaftsregion in Deutschland und damit auch für internationale Unternehmensgründungsvorhaben von besonderer Bedeutung. Die Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW muss daher auch Gründungen aus dem Ausland ermöglichen und sich nicht nur auf Vorhaben in Deutschland fokussieren.

Klärungsbedürftig erscheint allerdings, ob der Ansatz, ein eigenes (gesondertes) Zugangsportal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen zu schaffen, sachgerecht ist. In jedem Fall sollte die Errichtung dieses Portals mit den sonstigen Maßnahmen von Land und Kommunen zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) eng verknüpft werden.

Kritisch angemerkt wurde die Einschätzung des Landes, dass durch den Gesetzentwurf kein Konnexitätsfall gesehen wird. Unter Zurückstellung dieser rechtlichen Erwägungen ist dem Gesetzentwurf allerdings im Rahmen einer Gesamtabwägung mit der ausdrücklichen Maßgabe zuzustimmen, dass die den Kommunen entstehenden finanziellen Mehrbelastungen über Gebühren vollständig refinanziert werden.

Die vollständige Stellungnahme ist für Mitglieder im Mitgliedsbereich unter Fachinformationen - Fachgebiete Recht, Personal und Organisation - E-Government.

Az.: 17.0.5.11.1- 001/003