Das zuständige Ministerium hat den Durchführungszeitraum für Maßnahmen des Kommunalen Integrationsmanagements hinsichtlich der strategischen Steuerung (Baustein 1) des Kommunalen Integrationsmanagements durch eine Änderung des Erlasses zu § 14 c des Gesetzes verlängert.
Die Kommunen erhalten von der Bezirksregierung einen entsprechenden Änderungsbescheid.
Der Erlass vom 03.07.2020 kann im Intranet unter > Fachinformationen > Fachgebiete > Recht, Personal und Organisation > Integration > Allgemeines oder direkt unter diesem Link abgerufen werden.
Az.: 16.0.10-001/002