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502/2020

Änderung im Kommunalen Integrationsmanagement

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Das zuständige Ministerium hat den Durchführungszeitraum für Maßnahmen des Kommunalen Integrationsmanagements hinsichtlich der strategischen Steuerung (Baustein 1) des Kommunalen Integrationsmanagements durch eine Änderung des Erlasses zu § 14 c des Gesetzes verlängert.

Die Kommunen erhalten von der Bezirksregierung einen entsprechenden Änderungsbescheid.

Der Erlass vom 03.07.2020 kann im Intranet unter > Fachinformationen > Fachgebiete > Recht, Personal und Organisation > Integration > Allgemeines oder direkt unter diesem Link abgerufen werden.

Az.: 16.0.10-001/002